WEG

Mieterstrom in der WEG: Der Weg zum gültigen Beschluss

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Installation der Anlage wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.
  • Seit der WEG-Reform 2020 genügt meist eine einfache Mehrheit.
  • Kosten und Erträge werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt.
  • Wir bereiten alle Unterlagen für die Versammlung vollständig vor.
Inhaltsverzeichnis

    Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist Mieterstrom eine gemeinschaftliche Entscheidung. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Beschluss in der Praxis zustande kommt.

    Die rechtliche Ausgangslage

    Seit der WEG-Reform 2020 zählen Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, wie die Installation einer Photovoltaikanlage, zu den privilegierten Maßnahmen. Für den Beschluss genügt in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung – eine Zustimmung aller Eigentümer ist meist nicht erforderlich.

    So bereiten wir die Versammlung vor

    Wir erstellen eine verständliche Entscheidungsvorlage mit allen relevanten Informationen: technisches Konzept, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Kosten- und Ertragsverteilung sowie den vorgesehenen Zeitplan. Auf Wunsch nehmen wir auch persönlich an der Versammlung teil, um offene Fragen direkt zu beantworten.

    Wichtig

    Lassen Sie sich von Ihrem WEG-Verwalter frühzeitig bestätigen, welche Mehrheitsverhältnisse laut Ihrer individuellen Teilungserklärung gelten. In Einzelfällen können abweichende Regelungen bestehen.

    Verteilung von Kosten und Erträgen

    Üblicherweise werden Kosten und Erträge entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt, analog zu anderen Gemeinschaftskosten. Die konkrete Verteilung wird im Beschluss festgehalten und von uns transparent in der laufenden Abrechnung abgebildet.

    Nach dem Beschluss

    Ist der Beschluss gefasst, übernehmen wir die komplette Umsetzung – von der technischen Planung über die Anmeldung bis zur Inbetriebnahme. Die Eigentümergemeinschaft muss sich um keine weiteren organisatorischen Schritte kümmern.

    Die Installation einer Photovoltaikanlage zur Mieterstromversorgung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Wir bereiten dafür alle notwendigen Unterlagen und eine verständliche Wirtschaftlichkeitsberechnung vor und stehen bei Rückfragen während der Versammlung persönlich zur Verfügung.

    Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die genauen Mehrheitsverhältnisse hängen von Ihrer individuellen Teilungserklärung ab – wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihrem Verwalter.

    Kosten und Erträge werden in der Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt, wie es auch bei anderen Gemeinschaftskosten üblich ist. Die genaue Verteilung wird im Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt und von uns transparent in der laufenden Abrechnung abgebildet.

    Grundsätzlich ja, allerdings bringt das erhebliche zusätzliche Pflichten mit sich, etwa als eigener Stromlieferant. In der Praxis entscheiden sich die meisten Gemeinschaften daher für einen externen Betreiber wie uns, der Planung, Betrieb und Abrechnung vollständig übernimmt.

    Die Installation der Anlage betrifft das Gemeinschaftseigentum und wird per Mehrheitsbeschluss entschieden. Ob ein einzelner Mieter das Mieterstromangebot nutzt, bleibt jedoch immer freiwillig – niemand ist verpflichtet, den Liefervertrag abzuschließen.

    War dieser Beitrag hilfreich?

    Danke für Ihr Feedback!