Wissen
Mieterstrom in der WEG: Der Weg zum gültigen Beschluss
Die kurze Antwort
Die Installation der Anlage wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Seit der WEG-Reform 2020 genügt meist eine einfache Mehrheit. Kosten und Erträge werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt. Wir bereiten alle Unterlagen für die Versammlung vollständig vor.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist Mieterstrom eine gemeinschaftliche Entscheidung. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Beschluss in der Praxis zustande kommt.
Die rechtliche Ausgangslage
Seit der WEG-Reform 2020 zählen Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, wie die Installation einer Photovoltaikanlage, zu den privilegierten Maßnahmen. Für den Beschluss genügt in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung – eine Zustimmung aller Eigentümer ist meist nicht erforderlich.
So bereiten wir die Versammlung vor
Wir erstellen eine verständliche Entscheidungsvorlage mit allen relevanten Informationen: technisches Konzept, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Kosten- und Ertragsverteilung sowie den vorgesehenen Zeitplan. Auf Wunsch nehmen wir auch persönlich an der Versammlung teil, um offene Fragen direkt zu beantworten.
Lassen Sie sich von Ihrem WEG-Verwalter frühzeitig bestätigen, welche Mehrheitsverhältnisse laut Ihrer individuellen Teilungserklärung gelten. In Einzelfällen können abweichende Regelungen bestehen.
Verteilung von Kosten und Erträgen
Üblicherweise werden Kosten und Erträge entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt, analog zu anderen Gemeinschaftskosten. Die konkrete Verteilung wird im Beschluss festgehalten und von uns transparent in der laufenden Abrechnung abgebildet.
Nach dem Beschluss
Ist der Beschluss gefasst, übernehmen wir die komplette Umsetzung – von der technischen Planung über die Anmeldung bis zur Inbetriebnahme. Die Eigentümergemeinschaft muss sich um keine weiteren organisatorischen Schritte kümmern.