Ein Eigentümer möchte nicht investieren
So gehen wir vor: Kostenverteilung und Nutzungsrechte müssen zum konkreten Beschluss passen.
Mieterstrom in der WEG
Mit PV und Speicher deckt Ihre WEG ca. 60–70 % des Strombedarfs im Haus selbst. Teilnehmende Haushalte sparen im Beispiel ca. 250 € pro Jahr, die Gemeinschaft erhält laufende Erlöse. Die Anlage betrifft das Gemeinschaftseigentum, der Stromvertrag die einzelne Wohnung – beides bereiten wir verständlich für Ihre Versammlung auf.
Die Entscheidung auf einen Blick
Worüber entscheidet die Gemeinschaft – und worüber später jede Wohnung selbst?
Ebene 1 · Gebäude
Ebene 2 · Wohnung
Ein Anlagenbeschluss macht niemanden automatisch zum Mieterstromkunden.
Rechnet sich das für uns?
Sie müssen die Investition nicht kennen: Aus Wohneinheiten oder Dachfläche ergibt sich eine empfohlene PV- und Speichergröße – und daraus Grünstrom, Autarkie, Einnahmen der WEG und die Ersparnis der Bewohner.
Autarkie = Anteil des Strombedarfs im Haus, der aus PV und Speicher gedeckt wird. Je höher das Ziel, desto größer Anlage und Speicher.
Beispielwerte Unverbindliche Beispielrechnung mit Beispielpreisen und simuliertem Stundenprofil über zwölf Monate – kein Angebot und keine Ertragszusage. Die tatsächliche Verteilung von Kosten und Einnahmen ergibt sich aus Beschluss und Gesetz.
kWh/Jahr
%
Investition, Strompreise und Betriebskosten sind aktuelle Beispielwerte von Mieterstrom Süd. Ihr genaues Angebot rechnen wir mit den Daten Ihres Gebäudes.
Wichtig: § 21 WEG kennt mehrere Kostenregeln – je nachdem, wer zustimmt und wer die Anlage nutzt. Der Rechner prüft keine Mehrheiten und ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall.
Varianten im Vergleich
Wer investiert, wer beliefert, was muss beschlossen werden – und was bleibt offen?
| Gemeinschaft investiert | Dritter investiert | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung prüfen | |
|---|---|---|---|
| Wer investiert? | Die Gemeinschaft – Kosten und Nutzungen nach geprüftem Beschluss und Gesetz | Ein Partner; die WEG stellt das Dach bereit | Je nach Vereinbarung – Gemeinschaft oder Partner |
| Wer beliefert? | Ein festgelegter Mieterstromlieferant mit vollständiger Versorgung | Der Partner bzw. ein beauftragter Lieferant | Solarstromanteile im Gebäude; den übrigen Strom bezieht jeder Haushalt selbst |
| Was muss beschlossen werden? | Bauliche Veränderung, Investition, Kosten- und Nutzungsverteilung | Dachnutzung, Laufzeit, Pflichten und Rückbau | Anlage, Aufteilungsschlüssel und Messkonzept |
| Was bleibt offen? | Teilnahme der Bewohner, laufende Kosten im Betrieb | Höhe einer möglichen Dachpacht, Vertragsdetails | Messung und Verträge unterscheiden sich vom klassischen Mieterstrom |
Ablauf
Ein klarer Prozess mit persönlicher Begleitung.
Ihre Fragen und Ziele klären
Gebäude, Potenzial und Varianten
Unterlagen für die Eigentümerversammlung
Planung, Installation und Inbetriebnahme
Abrechnung, Service und Reporting
So gehen wir vor: Kostenverteilung und Nutzungsrechte müssen zum konkreten Beschluss passen.
So gehen wir vor: Ertragsannahmen mit niedriger Teilnahme rechnen.
So gehen wir vor: Bewohnerrollen im Mess- und Vertragsplan getrennt aufzeichnen.
Für die Versammlung – zum Ausdrucken.
Der Stromvertrag ist eine gesonderte Entscheidung – jede Wohnung entscheidet selbst.
Nein. Rechtsgrundlage, Beschluss und Nutzungen sind zu prüfen.
Wir können Technik, Wirtschaftlichkeit und Ablauf in der Versammlung erläutern.