
1. Erzeugen
Eine PV-Anlage erzeugt Strom am Gebäude. Bestehende Anlagen und neue Anlagen brauchen teilweise unterschiedliche Prüfungen.
Mehr erfahrenMieterstrom-Kompass · Grundlagen
Solarstrom vom Haus. Stromversorgung für die Menschen im Haus.
Eine Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude erzeugt Strom. Ein Teil davon kann direkt den teilnehmenden Wohnungen zugutekommen. Reicht die Erzeugung nicht aus, kommt zusätzlicher Strom aus dem Netz. Hinter diesem einfachen Prinzip stehen verschiedene Verträge, Zähler und Verantwortlichkeiten – wir zeigen Schritt für Schritt, wie das zusammenpasst.
Stromfluss verstehen
Die Grafik zeigt, wie der Solarstrom im Gebäude genutzt wird, wohin nicht benötigter Strom geht und wann Strom aus dem Netz kommt. Mit den Schaltern darunter sehen Sie verschiedene Situationen.
Tagsüber erhalten die teilnehmenden Wohnungen Solarstrom vom Dach. Reicht er nicht, kommt zusätzlicher Strom aus dem Netz. Wohnung 1 nimmt teil und hat einen Mieterstromvertrag.
Zähler und Verträge ordnen die erzeugten und bezogenen Mengen den richtigen Beteiligten zu. Die konkrete technische und vertragliche Lösung hängt vom Gebäude und dem gewählten Modell ab.
Kurz erklärt: Strom aus dem öffentlichen Netz, der fließt, wenn die PV-Anlage gerade nicht genug erzeugt. Im klassischen Mieterstrom liefert ihn derselbe Vertragspartner. Plan, welche Zähler welche Strommengen erfassen – damit Erzeugung, Verbrauch und Netzbezug richtig zugeordnet werden. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Bewohner erhalten einen Anteil des Gebäudesolarstroms und haben für den übrigen Strom einen eigenen Vertrag. Wer die PV-Anlage verantwortlich betreibt. Das muss nicht der Gebäudeeigentümer sein.
Vom Dach zum Mieterstrom
Ein Mieterstromprojekt besteht aus mehreren zusammenhängenden Schritten.

Eine PV-Anlage erzeugt Strom am Gebäude. Bestehende Anlagen und neue Anlagen brauchen teilweise unterschiedliche Prüfungen.
Mehr erfahren
Das Messkonzept erfasst Erzeugung, Verbrauch und Netzbezug. Welche Zähler und Schnittstellen nötig sind, wird je Objekt geklärt.
Mehr erfahren
Im klassischen Mieterstrommodell organisiert der verantwortliche Lieferant auch den zusätzlichen Strom aus dem Netz und rechnet die Versorgung ab.
Mehr erfahrenAuch Rollen, Teilnahme, Messung, Verträge und laufender Betrieb müssen geregelt sein.
Die wichtigsten Beteiligten
Je Rolle eine Hauptaufgabe – tippen Sie auf „Details ansehen“ für den typischen Entscheidungspunkt.

Gibt den Rahmen am Gebäude vor und entscheidet über die Nutzung von Dach und gemeinsamer Infrastruktur.
Entscheidungspunkt: Darf das Dach genutzt werden – und wer investiert?

Trägt die Verantwortung für den Anlagenbetrieb.
Entscheidungspunkt: Der Betreiber muss nicht mit dem Gebäudeeigentümer identisch sein.

Im klassischen Mieterstrom Vertragspartner der teilnehmenden Bewohner für die gesamte Stromversorgung einschließlich Zusatzstrom.
Entscheidungspunkt: Wer übernimmt Lieferung, Reststrom und Kundenservice?

Haben gesetzlich bzw. technisch definierte Aufgaben an Messung und Netzanschluss.
Entscheidungspunkt: Welches Messkonzept stimmen sie ab? Diese Zuständigkeiten lassen sich nicht durch eine Website-Zusage ersetzen.

Können Planung, Installation, Prozesse oder Abrechnung übernehmen.
Entscheidungspunkt: Die genaue Aufteilung steht im Projektvertrag.
Mieterstrom Süd kann je nach Projekt von der Beratung und Planung über die technische Umsetzung bis zu Betrieb, Stromlieferung und Abrechnung Verantwortung übernehmen. Wer Anlage und Stromversorgung tatsächlich betreibt, wird für jedes Objekt ausdrücklich vereinbart. Auch einzelne Bausteine für Eigentümer und Fachpartner sind möglich.
Zwei Modelle, zwei unterschiedliche Verträge
Beide Ansätze können Solarstrom im Mehrparteienhaus nutzbar machen. Entscheidend ist, wer den übrigen Strom liefert und wer welche Verträge und Pflichten übernimmt.
| Frage | Klassisches Mieterstrom-Liefermodell | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) |
|---|---|---|
| Was kommt aus dem Haus? | Lokal erzeugter Strom ist Teil der Stromlieferung. | Ein vertraglich vereinbarter Anteil des Gebäudesolarstroms wird zugeordnet. |
| Wer liefert Strom, wenn PV nicht reicht? | Der Mieterstromlieferant organisiert die vollständige Versorgung. | Bewohner haben für den übrigen Strom einen eigenen Liefervertrag. |
| Wie viele Versorgungsverhältnisse? | In der Regel ein Vertrag über die vollständige Stromlieferung mit dem Mieterstromlieferanten. | Gebäudestromnutzungsvertrag plus separater Vertrag für den übrigen Strom. |
| EEG-Mieterstromzuschlag? | Kann bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen möglich sein. | Für GGV nach § 42b EnWG ausgeschlossen. |
Das ist eine Orientierung, keine automatische Modellentscheidung. Bestandsanlage, Messung, Teilnahme, Rechtslage und Wirtschaftlichkeit sind objektbezogen zu prüfen.
Passt das zu meinem Gebäude?
Wo lassen sich PV, Zählerschrank und Mieterstrom von Anfang an zusammendenken?
Zur ProjektierungWie wird Strom heute genutzt, wie alt ist die Anlage und welche Verträge bestehen?
Bestandsanlage prüfenWer entscheidet, wer investiert und welche Variante lässt sich beschließen?
Für WEGWie viele Verbrauchsstellen und Beteiligte gibt es?
Zu den AnwendungsfällenFür Bewohner und Eigentümer
Nein. Bewohner können grundsätzlich ihren Stromlieferanten wählen. Einzelne gesetzliche Ausnahmen bei besonderen Mietverhältnissen erklären wir im vertiefenden Beitrag.
Für MieterDas lässt sich ohne Daten zum Gebäude nicht versprechen. PV-Ertrag, Verbrauch über den Tag, Teilnahme, Investition, Messung, Zusatzstrom und Betriebskosten verändern das Ergebnis. Eine Beispielrechnung muss ihre Annahmen offenlegen.
Verträge und Abrechnung müssen Bewohner- und Lieferantenwechsel sauber abbilden. Im konkreten Fall gelten die Vertragsbedingungen und die gesetzlichen Vorgaben.
Betrieb und Abrechnung