Fragen & Antworten
Häufige Fragen zu Mieterstrom
Kurze, direkte Antworten – jede Frage hat eine eigene Seite mit Grenzen des Modells, Beispiel und Prüfdatum.
Grundlagen & Modelle 13
Zum ThemaIn den meisten Fällen ja. Häufig genügt die Nachrüstung eines geeigneten Messkonzepts, etwa eines virtuellen Summenzählers, um aus einer bestehenden Anlage ein Mieterstromprojekt zu machen – meist ohne größeren baulichen Eingriff in…
Ausführliche AntwortGrundsätzlich ja, allerdings bringt das erhebliche zusätzliche Pflichten mit sich, etwa als eigener Stromlieferant. In der Praxis entscheiden sich die meisten Gemeinschaften daher für einen externen Betreiber wie uns, der Planung, Betrieb…
Ausführliche AntwortNein. Sie können die Rolle des Stromlieferanten an uns oder einen unserer Partner übertragen. Dadurch übernehmen wir sämtliche Pflichten wie Abrechnung, Kundenservice und gesetzliche Meldungen – Sie profitieren von den Erträgen, ohne…
Ausführliche AntwortNein. Gesetzlich ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass Mieterstrom nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf. Sie können frei entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen oder bei Ihrem bisherigen Stromanbieter bleiben – ganz ohne…
Ausführliche AntwortDie Installation der Anlage betrifft das Gemeinschaftseigentum und wird per Mehrheitsbeschluss entschieden. Ob ein einzelner Mieter das Mieterstromangebot nutzt, bleibt jedoch immer freiwillig – niemand ist verpflichtet, den Liefervertrag abzuschließen.
Ausführliche AntwortMieterstrom ist Solarstrom, der direkt auf oder an einem Gebäude erzeugt und an die dort wohnenden Mieterinnen und Mieter geliefert wird – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Nur der zusätzliche Strombedarf,…
Ausführliche AntwortDer Mieterstromvertrag ist an die Wohnung, nicht an die Person gebunden. Zieht ein Mieter aus, endet automatisch der bisherige Liefervertrag; der neue Mieter erhält bei Einzug ein neues Angebot. Für Sie als…
Ausführliche AntwortDer Netzbetreiber stellt weiterhin die Netzinfrastruktur und den Reservestrom bereit, falls die Solaranlage den Bedarf nicht vollständig deckt. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Anmeldung gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, sodass für Eigentümer…
Ausführliche AntwortJe nach Gebäude und Genehmigungslage dauert ein Mieterstromprojekt von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme in der Regel drei bis sechs Monate. Wir informieren Sie in jeder Phase über den aktuellen Stand…
Ausführliche AntwortGenauso sicher wie mit jedem anderen Stromtarif. Reicht die Solarenergie vom Dach nicht aus, wird automatisch und unterbrechungsfrei Strom aus dem öffentlichen Netz zugeschaltet. Sie merken davon im Alltag nichts – die…
Ausführliche AntwortBeim klassischen Netzstrom kommt die Energie ausschließlich vom öffentlichen Versorger. Bei Mieterstrom wird zunächst der vor Ort erzeugte Solarstrom genutzt, erst der darüber hinausgehende Bedarf wird aus dem Netz gedeckt. Technisch ändert…
Ausführliche AntwortJe nach Projekt kommen Eigenkapital, klassische Bankfinanzierung oder spezielle Förderkredite zum Einsatz. Wir beraten Sie zu den für Ihr Vorhaben passenden Finanzierungsmodellen und unterstützen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
Ausführliche AntwortDie Installation einer Photovoltaikanlage zur Mieterstromversorgung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Wir bereiten dafür alle notwendigen Unterlagen und eine verständliche Wirtschaftlichkeitsberechnung vor und stehen bei Rückfragen während der Versammlung persönlich zur Verfügung.
Ausführliche AntwortKosten & Wirtschaftlichkeit 7
Zum ThemaEine moderne, nachhaltige Energieversorgung wirkt sich positiv auf die Attraktivität und damit langfristig auch auf den Wert einer Immobilie aus. Zusätzlich profitieren Sie bereits während der Nutzungsdauer von laufenden Erträgen aus dem…
Ausführliche AntwortDer Mieterstrompreis muss gesetzlich mindestens 10 % unter dem Grundversorgungstarif Ihres Netzgebiets liegen. In der Praxis liegt die Ersparnis oft noch darüber, da Mieterstrom ohne die Vertriebskosten großer Energiekonzerne kalkuliert werden kann.
Ausführliche AntwortIn den meisten Mehrfamilienhäusern mit geeigneter Dachfläche rechnet sich Mieterstrom durch zusätzliche Erträge aus der Dachpacht oder dem Stromverkauf. Wir prüfen für jedes Gebäude individuell die Wirtschaftlichkeit und legen Ihnen eine transparente…
Ausführliche AntwortIn unserem gängigsten Modell übernehmen wir die Investitionskosten für Planung, Anlage und Messtechnik vollständig. Sie erhalten im Gegenzug eine Dachpacht oder eine Beteiligung an den Stromerlösen. Alternative Modelle mit Eigeninvestition sind möglich…
Ausführliche AntwortDie konkrete Rendite hängt von Standort, Dachfläche und Verbrauchsstruktur des jeweiligen Gebäudes ab. Mieterstrom-Projekte bieten in der Regel eine planbare, langfristige Rendite mit geringer Schwankungsbreite, da Erträge über feste Stromlieferverträge abgesichert sind.…
Ausführliche AntwortWie bei jeder Investition bestehen technische und regulatorische Restrisiken, etwa durch Änderungen der Förderbedingungen. Wir minimieren diese Risiken durch sorgfältige technische Planung, rechtssichere Vertragsgestaltung und laufende Betriebsüberwachung Ihrer Anlagen.
Ausführliche AntwortKosten und Erträge werden in der Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt, wie es auch bei anderen Gemeinschaftskosten üblich ist. Die genaue Verteilung wird im Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt und von uns transparent…
Ausführliche AntwortZähler & Technik 1
Zum ThemaEin virtueller Summenzähler erfasst rechnerisch die Summe aller Wohnungszähler und ersetzt so einen früher notwendigen zusätzlichen physischen Summenzähler. Das spart Installationsaufwand und macht die Nachrüstung bestehender Anlagen für Mieterstrom deutlich einfacher und…
Ausführliche AntwortRecht & Förderung 2
Zum ThemaJa, Mieterstrom wird über den sogenannten Mieterstromzuschlag im EEG gefördert. Zusätzlich gibt es je nach Region und Projekt weitere Förderprogramme, etwa von der KfW. Wir prüfen für jedes Projekt, welche Förderungen infrage…
Ausführliche AntwortJa. Mieterstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar geregelt, unter anderem mit einer gesetzlichen Preisobergrenze und dem sogenannten Kopplungsverbot: Mieterstrom darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, jeder Mieter kann frei wählen. Wir…
Ausführliche AntwortPV, Speicher & Wärme 1
Zum ThemaNein, ein Speicher ist keine Voraussetzung für Mieterstrom. Er kann jedoch die Eigenverbrauchsquote deutlich erhöhen, da tagsüber erzeugter Solarstrom auch abends genutzt werden kann. Ob sich ein Speicher für Ihr Gebäude lohnt,…
Ausführliche AntwortWeitere Fragen 6
Ja. Wir prüfen für ganze Immobilienportfolios systematisch, welche Gebäude sich für Mieterstromkonzepte eignen, und entwickeln ein skalierbares Rollout-Konzept – von der Einzelprüfung bis zur portfolioweiten Umsetzung.
Ausführliche AntwortEin Energiemanagementsystem steuert automatisch, wie Solarstrom, Speicher und Netzbezug im Gebäude verteilt werden. Es sorgt dafür, dass jederzeit möglichst viel selbst erzeugter Strom genutzt wird, ohne dass Eigentümer oder Mieter manuell eingreifen…
Ausführliche AntwortDer Mieterstromvertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der Wohnung. Es entstehen keine Kündigungsfristen oder Nachteile, die über die üblichen Fristen eines Stromliefervertrags hinausgehen. In Ihrer neuen Wohnung schließen Sie bei Bedarf…
Ausführliche AntwortSeit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die genauen Mehrheitsverhältnisse hängen von Ihrer individuellen Teilungserklärung ab – wir prüfen…
Ausführliche AntwortNein. Wir übernehmen den technischen und kaufmännischen Betrieb über die gesamte Laufzeit, inklusive Wartung, Abrechnung und Kundenservice für die Mieter. Sie erhalten regelmäßige Reportings zu Erträgen und Anlagenperformance, ohne operativ eingebunden zu…
Ausführliche AntwortIhr Verbrauch wird über einen modernen Zähler exakt erfasst und Ihnen genau wie bei einem klassischen Stromtarif in Rechnung gestellt – mit einer verständlichen, transparenten Jahresabrechnung inklusive Abschlägen.
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