Frage
Was ändert sich für einzelne Wohnungseigentümer, die nicht mitmachen möchten?
Die Installation der Anlage betrifft das Gemeinschaftseigentum und wird per Mehrheitsbeschluss entschieden. Ob ein einzelner Mieter das Mieterstromangebot nutzt, bleibt jedoch immer freiwillig – niemand ist verpflichtet, den Liefervertrag abzuschließen.