Frage
Welche Mehrheit ist für den Beschluss notwendig?
Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die genauen Mehrheitsverhältnisse hängen von Ihrer individuellen Teilungserklärung ab – wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihrem Verwalter.