Mieterstrom-Kompass · Grundlagen

Mieterstrom einfach erklärt.

Solarstrom vom Haus. Stromversorgung für die Menschen im Haus.

Eine Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude erzeugt Strom. Ein Teil davon kann direkt den teilnehmenden Wohnungen zugutekommen. Reicht die Erzeugung nicht aus, kommt zusätzlicher Strom aus dem Netz. Hinter diesem einfachen Prinzip stehen verschiedene Verträge, Zähler und Verantwortlichkeiten – wir zeigen Schritt für Schritt, wie das zusammenpasst.

Ich habe schon eine PV-Anlage →

Stromfluss verstehen

Ein Haus, drei Wege für den Strom.

Die Grafik zeigt, wie der Solarstrom im Gebäude genutzt wird, wohin nicht benötigter Strom geht und wann Strom aus dem Netz kommt. Mit den Schaltern darunter sehen Sie verschiedene Situationen.

PV-Anlage auf dem Dach Wohnung 1nimmt teilnimmt nicht teil Wohnung 2nimmt teil Zähler Hausanschluss Öffentliches Netz Mieterstromvertrageigener Lieferant
Solarstrom für teilnehmende Wohnungen Strom aus dem Netz Überschuss ins Netz

Tagsüber erhalten die teilnehmenden Wohnungen Solarstrom vom Dach. Reicht er nicht, kommt zusätzlicher Strom aus dem Netz. Wohnung 1 nimmt teil und hat einen Mieterstromvertrag.

Stromfluss und Abrechnung sind zwei verschiedene Dinge.

Zähler und Verträge ordnen die erzeugten und bezogenen Mengen den richtigen Beteiligten zu. Die konkrete technische und vertragliche Lösung hängt vom Gebäude und dem gewählten Modell ab.

Kurz erklärt: Strom aus dem öffentlichen Netz, der fließt, wenn die PV-Anlage gerade nicht genug erzeugt. Im klassischen Mieterstrom liefert ihn derselbe Vertragspartner. Plan, welche Zähler welche Strommengen erfassen – damit Erzeugung, Verbrauch und Netzbezug richtig zugeordnet werden. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Bewohner erhalten einen Anteil des Gebäudesolarstroms und haben für den übrigen Strom einen eigenen Vertrag. Wer die PV-Anlage verantwortlich betreibt. Das muss nicht der Gebäudeeigentümer sein.

Vom Dach zum Mieterstrom

Wie wird aus Dachstrom ein Angebot für Bewohner?

Ein Mieterstromprojekt besteht aus mehreren zusammenhängenden Schritten.

1. Erzeugen

Eine PV-Anlage erzeugt Strom am Gebäude. Bestehende Anlagen und neue Anlagen brauchen teilweise unterschiedliche Prüfungen.

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2. Zuordnen

Das Messkonzept erfasst Erzeugung, Verbrauch und Netzbezug. Welche Zähler und Schnittstellen nötig sind, wird je Objekt geklärt.

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3. Versorgen und abrechnen

Im klassischen Mieterstrommodell organisiert der verantwortliche Lieferant auch den zusätzlichen Strom aus dem Netz und rechnet die Versorgung ab.

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Merksatz: Eine PV-Anlage allein ist noch kein fertiges Mieterstromprojekt.

Auch Rollen, Teilnahme, Messung, Verträge und laufender Betrieb müssen geregelt sein.

Die wichtigsten Beteiligten

Wer steckt hinter einem Mieterstromprojekt?

Je Rolle eine Hauptaufgabe – tippen Sie auf „Details ansehen“ für den typischen Entscheidungspunkt.

Gebäudeeigentümer oder WEG

Gibt den Rahmen am Gebäude vor und entscheidet über die Nutzung von Dach und gemeinsamer Infrastruktur.

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Entscheidungspunkt: Darf das Dach genutzt werden – und wer investiert?

Betreiber der PV-Anlage

Trägt die Verantwortung für den Anlagenbetrieb.

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Entscheidungspunkt: Der Betreiber muss nicht mit dem Gebäudeeigentümer identisch sein.

Stromlieferant

Im klassischen Mieterstrom Vertragspartner der teilnehmenden Bewohner für die gesamte Stromversorgung einschließlich Zusatzstrom.

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Entscheidungspunkt: Wer übernimmt Lieferung, Reststrom und Kundenservice?

Messstellen- und Netzbetreiber

Haben gesetzlich bzw. technisch definierte Aufgaben an Messung und Netzanschluss.

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Entscheidungspunkt: Welches Messkonzept stimmen sie ab? Diese Zuständigkeiten lassen sich nicht durch eine Website-Zusage ersetzen.

Dienstleister und Fachpartner

Können Planung, Installation, Prozesse oder Abrechnung übernehmen.

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Entscheidungspunkt: Die genaue Aufteilung steht im Projektvertrag.

Mieterstrom Süd kann je nach Projekt von der Beratung und Planung über die technische Umsetzung bis zu Betrieb, Stromlieferung und Abrechnung Verantwortung übernehmen. Wer Anlage und Stromversorgung tatsächlich betreibt, wird für jedes Objekt ausdrücklich vereinbart. Auch einzelne Bausteine für Eigentümer und Fachpartner sind möglich.

Zwei Modelle, zwei unterschiedliche Verträge

Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Beide Ansätze können Solarstrom im Mehrparteienhaus nutzbar machen. Entscheidend ist, wer den übrigen Strom liefert und wer welche Verträge und Pflichten übernimmt.

FrageKlassisches Mieterstrom-LiefermodellGemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Was kommt aus dem Haus?Lokal erzeugter Strom ist Teil der Stromlieferung.Ein vertraglich vereinbarter Anteil des Gebäudesolarstroms wird zugeordnet.
Wer liefert Strom, wenn PV nicht reicht?Der Mieterstromlieferant organisiert die vollständige Versorgung.Bewohner haben für den übrigen Strom einen eigenen Liefervertrag.
Wie viele Versorgungsverhältnisse?In der Regel ein Vertrag über die vollständige Stromlieferung mit dem Mieterstromlieferanten.Gebäudestromnutzungsvertrag plus separater Vertrag für den übrigen Strom.
EEG-Mieterstromzuschlag?Kann bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen möglich sein.Für GGV nach § 42b EnWG ausgeschlossen.

Das ist eine Orientierung, keine automatische Modellentscheidung. Bestandsanlage, Messung, Teilnahme, Rechtslage und Wirtschaftlichkeit sind objektbezogen zu prüfen.

Passt das zu meinem Gebäude?

Welche Ausgangslage haben Sie?

Neue PV-Anlage geplant

Wo lassen sich PV, Zählerschrank und Mieterstrom von Anfang an zusammendenken?

Zur Projektierung

PV-Anlage ist schon da

Wie wird Strom heute genutzt, wie alt ist die Anlage und welche Verträge bestehen?

Bestandsanlage prüfen

WEG oder mehrere Eigentümer

Wer entscheidet, wer investiert und welche Variante lässt sich beschließen?

Für WEG

Für Bewohner und Eigentümer

Drei Fragen, die fast immer kommen

Muss jeder im Haus mitmachen?

Nein. Bewohner können grundsätzlich ihren Stromlieferanten wählen. Einzelne gesetzliche Ausnahmen bei besonderen Mietverhältnissen erklären wir im vertiefenden Beitrag.

Für Mieter

Ist Mieterstrom immer günstiger oder rentabel?

Das lässt sich ohne Daten zum Gebäude nicht versprechen. PV-Ertrag, Verbrauch über den Tag, Teilnahme, Investition, Messung, Zusatzstrom und Betriebskosten verändern das Ergebnis. Eine Beispielrechnung muss ihre Annahmen offenlegen.

Was passiert beim Auszug oder bei einem Wechsel?

Verträge und Abrechnung müssen Bewohner- und Lieferantenwechsel sauber abbilden. Im konkreten Fall gelten die Vertragsbedingungen und die gesetzlichen Vorgaben.

Betrieb und Abrechnung

Orientierung statt Druck: Wir besprechen Ihr Objekt, wenn Sie so weit sind.