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Was ist Mieterstrom? Der Grundlagen-Guide für Einsteiger

Die kurze Antwort

Mieterstrom ist Solarstrom vom eigenen Dach, der direkt an Mieter geliefert wird. Der Preis muss gesetzlich mindestens 10 % unter der Grundversorgung liegen. Mieter entscheiden freiwillig – eine Kopplung an den Mietvertrag ist verboten. Reicht der Solarstrom nicht aus, springt automatisch das öffentliche Netz ein.

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Mieterstrom klingt zunächst technisch, ist im Kern aber ein einfaches Konzept: Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt wird, wird direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Gebäudes geliefert – statt ausschließlich ins öffentliche Netz eingespeist zu werden.

Wie Mieterstrom technisch funktioniert

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt tagsüber Strom. Dieser wird zunächst innerhalb des Gebäudes verteilt und deckt den laufenden Verbrauch der teilnehmenden Wohnungen. Reicht die Solarenergie nicht aus – etwa nachts oder an bewölkten Tagen – wird automatisch und unterbrechungsfrei Strom aus dem öffentlichen Netz zugeschaltet. Für die Bewohner ändert sich an der Versorgungssicherheit nichts.

Wer schließt mit wem einen Vertrag?

Mieterinnen und Mieter schließen einen regulären Stromliefervertrag ab – allerdings mit dem Mieterstromanbieter statt mit ihrem bisherigen Energieversorger. Dieser Vertrag ist unabhängig vom Mietvertrag: Eine Kopplung beider Verträge ist gesetzlich ausdrücklich untersagt, sodass jeder Mieter frei entscheiden kann, ob er das Angebot annimmt.

Warum sich das für alle Seiten lohnt

Eigentümer erschließen mit ungenutzter Dachfläche eine zusätzliche Einnahmequelle und werten ihre Immobilie auf. Mieter profitieren von einem meist günstigeren, regional erzeugten Strompreis – gesetzlich müssen Mieterstromtarife mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen. Und durch den höheren Anteil erneuerbarer Energien im Gebäude sinkt der CO₂-Fußabdruck der gesamten Immobilie.

Was Mieterstrom nicht ist

Mieterstrom ist keine Volleinspeisung, bei der der gesamte Solarstrom verkauft wird, und auch kein reines Eigenverbrauchsmodell für den Eigentümer allein. Es ist ein gemeinschaftliches Versorgungsmodell, das rechtlich, technisch und wirtschaftlich eigene Spielregeln mitbringt – die wir für Sie in weiteren Beiträgen im Detail erläutern.

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