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Förderungen für Mieterstrom: Diese Programme gibt es

Die kurze Antwort

Mieterstrom wird über den Mieterstromzuschlag im EEG gefördert. Ergänzend gibt es je nach Projekt weitere Förderkredite, etwa von der KfW. Die passende Förderkulisse hängt stark vom Einzelfall ab. Wir prüfen und beantragen die relevanten Förderungen für Sie.

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Neben den laufenden Stromerlösen profitieren Mieterstromprojekte von gezielten staatlichen Förderungen, die die Wirtschaftlichkeit zusätzlich verbessern können.

Der Mieterstromzuschlag

Der wichtigste Fördermechanismus ist der Mieterstromzuschlag im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Er wird für den Solarstrom gezahlt, der direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird, und verbessert so die Wirtschaftlichkeit gegenüber einer reinen Volleinspeisung.

Ergänzende Förderprogramme

Je nach Bundesland und Projekt kommen zusätzlich zinsgünstige Förderkredite infrage, etwa von der KfW-Bankengruppe, teilweise ergänzt durch regionale Programme einzelner Bundesländer oder Kommunen.

Wichtig

Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verlassen Sie sich nicht auf veraltete Informationen aus dem Internet – wir prüfen für jedes Projekt den aktuellen Stand der Förderlandschaft.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Wir prüfen für jedes Projekt individuell, welche Förderungen infrage kommen, stellen die notwendigen Anträge und stimmen uns dafür direkt mit den zuständigen Stellen ab. Für Sie bedeutet das: maximale Förderung ohne bürokratischen Mehraufwand.

Fazit

Fördermittel sind ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein der Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts. Wir berücksichtigen sie als einen von mehreren Faktoren in unserer Gesamtkalkulation.

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